Rechtsprechung
LSG Rheinland-Pfalz, 27.04.2016 - L 6 AS 303/15 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 28 Abs 1 S 1 SGB 2, § 28 Abs 1 S 2 SGB 2, § 28 Abs 3 SGB 2, § 21 Abs 6 SGB 2
Arbeitslosengeld II- Bildung und Teilhabe - Übernahme des persönlichen Schulbedarfs bei Besuch eines Vorbereitungskurses der Volkshochschule zur Erlangung der mittleren Reife - keine Übernahme der Schulgebühren - kein unabweisbarer laufender besonderer Bedarf
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Bildung und Teilhabe bei einem von der Volkshochschule veranstalteten Vorbereitungskurs zum Erwerb des Realschulabschlusses; Keine Übernahme von Schulgebühren
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SGB II § 28 Abs. 1 und Abs. 3; SGB II § 21 Abs. 6
Allgemeinbildende Schule; Schulgebühren; persönlicher Schulbedarf - rechtsportal.de
Anspruch auf Arbeitslosengeld II
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)
Schulbedarf für VHS-Kurs zur Vorbereitung auf den Realschulabschluss
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Schulbedarf für VHS-Kurs zur Vorbereitung auf den Realschulabschluss
- dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)
Jobcenter muss für nachgeholten Schulabschluss zahlen
- bund-verlag.de (Kurzinformation)
Hartz IV - Jobcenter zahlt für nachgeholten Schulabschluss
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Hartz IV-Empfänger hat Anspruch auf Kostenübernahme für VHS-Kurs-Schulbedarf zur Vorbereitung auf Realschulabschluss - Anspruch auf Übernahme der Schulgebühren besteht nicht
Verfahrensgang
- SG Speyer, 21.05.2015 - S 21 AS 970/13
- LSG Rheinland-Pfalz, 27.04.2016 - L 6 AS 303/15
Papierfundstellen
- NZS 2016, 518
- NZS 2017, 397
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 10.09.2013 - B 4 AS 12/13 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bildung und Teilhabe - Übernahme der …
Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 27.04.2016 - L 6 AS 303/15
Der Abendlehrgang bis zur erneuten Prüfung stellt demgegenüber einen neuen eigenständigen Streitgegenstand dar (vgl. allgemein zum Anspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen als individuellem Anspruch: BSG, Urteil vom 10.09.2013 - B 4 AS 12/13 R - SozR 4-4200 § 28 Nr. 8, juris Rn. 14 ff. m.w.N.). - BSG, 19.06.2012 - B 4 AS 162/11 R
Arbeitslosengeld II - zusätzliche Leistung für die Schule bei Besuch einer …
Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 27.04.2016 - L 6 AS 303/15
Dies zeige, dass sich der Gesetzgeber, wenn gleich vornehmlich auf die bundesrechtlichen Maßstäbe abzustellen sei (Hinweis auf BSG, Urteil vom 19.06.2012 - B 4 AS 162/11 R) zugleich an dem primär landesrechtlich ausgestalteten Begriff der Schule sowie dem vorhandenen Schulsystem orientiert habe. - BGH, 10.05.2001 - XII ZR 108/99
Begriff der allgemeinen Schulausbildung
Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 27.04.2016 - L 6 AS 303/15
Im Ergebnis sprechen daher Sinn und Zweck sowie die Historie des Gesetzes dafür, dass § 28 SGB II zumindest hinsichtlich des Schulbedarfs nach Abs. 3 auch Schüler erfassen wollte, welche einen allgemeinen Schulabschluss - wie hier bei dem Kläger die mittlere Reife - in einer Einrichtung wie der Volkshochschule im Rahmen eines Tageslehrgangs, wie er von dem Kläger besucht worden ist, anstreben (vgl. insoweit auch zum Begriff der allgemeinen Schulbildung im Unterhaltsrecht die Ausführungen des BGH in seinem Urteil vom 10.05.2011 - XII ZR 108/99, juris Rn. 11 ff.).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 27.09.2016 - L 11 AS 48/15
SGB-II-Leistungen; Kosten für einen Lehrgang zum Erwerb des Realschulabschlusses; …
Dementsprechend wird in der Rechtsprechung etwa ein Anspruch auf Übernahme von Schulgeld verneint, weil derartige Aufwendungen angesichts der Schulgeldfreiheit der allgemein bildenden Schulen nicht unabweisbar sind (etwa: LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 14. September 2006 - L 6 AS 8/05 - ähnlich: LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27. April 2016 - L 6 AS 303/15 -, Rn 26).Allerdings wird in der Rechtsprechung teilweise vertreten, dass im Rahmen des § 28 SGB II eine weite, über das Schulrecht hinausgehende Auslegung des Begriffs "allgemein bildende Schule" geboten sei (vgl. im Einzelnen: LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27. April 2016 - L 6 AS 303/15 -, Rn 28).
Insoweit hat bereits das LSG Rheinland-Pfalz in seinem Urteil vom 27. April 2016 - L 6 AS 303/15 - (Rn 25) im Einzelnen dargelegt, dass Eingliederungsleistungen nach § 16 Abs. 1 SGB II nur im Rahmen des im SGB III Geregelten möglich sind.
- SG Dortmund, 16.05.2017 - S 19 AS 2534/15
Hartz IV: Jobcenter streiten über Schulgeld für Trennungskinder
- LSG Niedersachsen-Bremen, 21.02.2019 - L 9 AS 511/17 Für diese Auffassung spricht auch eine Auslegung des in § 28 Abs. 1 Satz 2 SGB II genannten Tatbestandsmerkmals "allgemein bildende oder berufsbildende Schule" anhand der Legaldefinition des § 5 Abs. 2 Nr. 1 und 2 NSchG (a.A. und für eine weite, über das Schulrecht hinausgehende Auslegung des Begriffs allgemeinbildende Schule: LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27. April 2016 - L 6 AS 303/15 -, Rn. 28).
Dementsprechend wird in der Rechtsprechung etwa ein Anspruch auf Übernahme von Schulgeld verneint, weil derartige Aufwendungen angesichts der Schulgeldfreiheit der allgemeinbildenden Schulen nicht unabweisbar sind (etwa: LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 14. September 2006 - L 6 AS 8/05 - ähnlich: LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27. April 2016 - L 6 AS 303/15 -, Rn. 26).
Insoweit ist bereits entschieden worden, dass Eingliederungsleistungen nach § 16 Abs. 1 SGB II nur im Rahmen des im SGB III geregelten möglich sind (LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27. April 2016 - L 6 AS 303/15, Rn. 25; LSG Niedersachsen-Bremen…, Urteil vom 27. September 2016 - L 11 AS 48/15, Rn. 30).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 16.02.2022 - L 11 AS 479/21
Anspruch auf Übernahme des Schulgelds für den Besuch einer Privatschule; …
19 Im Hinblick auf das Beschwerdevorbringen ist nochmals darauf hinzuweisen, dass die für die Gewährung eines Mehrbedarfs nach § 21 Abs. 6 SGB II erforderliche Unabweisbarkeit des geltend gemachten Bedarfs nicht nachzuvollziehen ist (vgl dazu Urteil des erkennenden Senats vom 27. September 2016 - L 11 AS 48/15 -, Rn 24, mwN; vgl dazu auch Landessozialgericht - LSG - Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27. September 2017 - L 18 AS 932/17 - LSG Rheinpfalz, Urteil vom 27. April 2016 - L 6 AS 303/15 -). - LSG Niedersachsen-Bremen, 19.02.2018 - L 11 AS 1346/15 Der erkennende Senat hat bereits durch Urteil vom 27. September 2016 entschieden, dass die Kosten für einen Volkshochschulkurs zur Vorbereitung auf den Realschulabschluss nicht vom Grundsicherungsträger zu übernehmen sind (Aktenzeichen L 11 AS 48/15 - ebenso Landessozialgericht Rheinland - Pfalz: Urteil vom 27. April 2016, L 6 AS 303/15).